Zum 1. Januar 2023 wird es verpflichtend, die für die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, kann die Frist für Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung bleibt freiwillig.
Die von der Rentenversicherung angeforderten elektronischen Daten der Entgeltabrechnung werden nur für die Betriebsprüfung verwendet. Nach Abschluss der Betriebsprüfung werden die Daten automatisch gelöscht.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Hilfestellung finden Sie unter folgendem Link:
www.deutsche-rentenversicherung.de