Die EU hat Teile der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSDR) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zeitlich neu geregelt. Für Unternehmen der zweiten und dritten Umsetzungswelle wurde eine Verlängerung der Frist um zwei Jahre gewährt. Die neuen Pflichten treten ab dem Jahr 2027 in Kraft.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Weitere Details:
ihk.de/schleswig-holstein