Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister

29. September 2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr, online

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen. In bestimmten Fällen gibt es Übergangsfristen. Grundsätzlich sollten aber alle deutschen Gesellschaften ihre Unterlagen über die „wirtschaftlich Berechtigten“ und eine Eintragungspflicht prüfen.

Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw). Mit ihm wird das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister, das Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens geben soll, in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1. August 2021 eintragungspflichtig. Die bisherige „Mitteilungsfiktion“ des § 20 Abs. 2 GwG aF, wonach Unternehmen, die die entsprechenden Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register – etwa in einem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister – hinterlegt hatten, keine gesonderte Mitteilung an das Transparenzregister vornehmen mussten, gilt nicht mehr. Für diese Unternehmen gelten allerdings Übergangsfristen.

Was das für Unternehmen bedeutet, wie man den wirtschaftlich Berechtigten ermittelt, wie die Registrierung und Eintragung beim Bundesanzeiger technisch funktionieren und was zu tun ist, wenn doch das Bundesverwaltungsamtes ein Bußgeld verhängt, soll in der Veranstaltung geklärt werden.
(Quelle: DIHK)

 

Termin: 29. September 2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

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