Energie- und Stromnebenkosten – Erstattungsmöglichkeiten für Unternehmen

23. September von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr, online

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer“ belastet. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen. Weitere Entlastungsmöglichkeiten gibt es bei Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, bei Netzentgelten und bei der Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Im Rahmen des Online-Seminars werden die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten dargestellt.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 23. September von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de