Einfuhr von Bioprodukten – Kontrollverfahren, aktueller Stand, praktische Erfahrungen

11. Januar 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr, online

Die neue EU-Öko-Basisverordnung, Verordnung (EU) 2018/848, ist am 17. Juni 2018 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2022. Damit ändert sich auch der Ablauf bei der Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern. Die Bearbeitung der Kontrollbescheinigungen (Certificate of Inspection – COI) in TRACES NT erfolgt dann durch die nach Landesrecht zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vor der Zollabfertigung.

Die gemeinsame Veranstaltung der Handelskammer Hamburg und Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zum Ziel, über den aktuellen Stand der Umsetzung und erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Bio-Import-Kontrollverfahren zu informieren.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 11. Januar 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de