Brexit – aus der Praxis für die Praxis

22. März 2021 von 9.00 bis 10.30 Uhr, online

Am 24. Dezember 2020 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) geeinigt. Obwohl die Ratifizierungen durch die Parlamente noch ausstehen, gelten die Regelungen seit dem 1. Januar 2021 bereits vorläufig.

Mit dem Brexit entsteht eine neue Grenze in Europa mit der Notwendigkeit, bei der Ein- und Ausfuhr Zollformalitäten zu erledigen und die Ware abzufertigen. Unternehmen, die bislang nur innerhalb der EU Waren bezogen haben, müssen sich mit den Besonderheiten der Zollabfertigung auseinandersetzen. In betrieblichen Abläufen ergeben sich hieraus umfassende Änderungen, auf die es sich einzustellen gilt.

Die IHK Schleswig-Holstein möchten Sie daher zu unserem Austausch mit dem Zollamt Flensburg, dem Kreisveterinäramt Schleswig-Flensburg und anderen Im- und Exporteuren einladen.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 22. März 2021 von 9.00 bis 10.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de