Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) mit gegenseitiger Präferenzgewährung abgeschlossen. Zollpräferenzen werden nur für Ursprungswaren der jeweils anderen Vertragspartei gewährt. Zur Inanspruchnahme der Zollpräferenzen müssen bestimmte Ursprungsnachweise erbracht und Verfahrensvorschriften eingehalten werden. In diesem Webinar wird insbesondere auf die Anwendung der Ursprungsregeln sowie die Ursprungsnachweise eingegangen.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 15. März 2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
hk24.de