Am 12. Juni 2023 ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist gilt sie ab dem 13. Dezember 2024.
Betroffen sind alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte, für die keine spezifischen EU-Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gelten (zum Beispiel Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder ähnliches).
(Quelle: DIHK)
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