Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) sind seit dem 26. September 2026 Änderungen in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig für mehr Transparenz im Wettbewerb zu sorgen.
Was Unternehmen beachten müssen und welche Ausnahmen es gibt, hat die IHK Schleswig-Holstein kurz und kompakt zusammengefasst.
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