Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter im Rahmen der Öko-Design Verordnung. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverbrauchter Verbraucherprodukte berichten.
Was zu beachten ist, hat die IHK Karlsruhe in einem Merkblatt zusammengestellt.
(Quelle: IHK Karlsruhe)
Zu den Details:
www.ihk.de/karlsruhe