Neue Pflichten im Handel (Verpackungsrecht)

Handelsunternehmen, die Eigenmarken oder Importe ohne inländischen Zwischenhändler in ihren jeweiligen Verpackungen vertreiben, müssen diese vor dem Vertrieb selbst an einem System beteiligen. Nur bei rechtzeitiger Systembeteiligung bis zum 12. August 2026 erfüllen sie ihre gesetzlichen Pflichten und sichern die lückenlose Finanzierung des Verpackungsrecyclings in Deutschland. Es besteht direkter Handlungsbedarf.
(Quelle: Verpackungsregister.org)

 

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www.verpackungsregister.org