Mehrwegangebotspflicht

Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr, etwa im To-Go-Bereich. Sie verpflichtet unter anderem die Gastronomie zum Angebot von Speisen und Getränken in Mehrwegverpackungen. Für einen einheitlichen Vollzug bei der Umsetzung der neuen Mehrwegangebotspflicht veröffentlichte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nun einen Leitfaden.
(Quelle: Umweltbundesamt)

 

Zum Leitfaden:
www.umweltbundesamt.de