Landesprogramm Arbeit – A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Erwerbstätige oder Erwerbstätigen im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+ 2021–2027) bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Mit der Förderung können Sie die Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung finanzieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1.500 je Person und Kalenderjahr.

 

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. U. a. muss

  • die Maßnahme bei einer Weiterbildungsträgerin oder einem Weiterbildungsträger mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein stattfinden,
  • mindestens 16 Zeitstunden umfassen,
  • nach dem 15.11.2022 beginnen und spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

(Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)

 

Details finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.foerderdatenbank.de