Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Zum Schutz gegen Cyberangriffe hat die Europäische Union die NIS-2 Richtlinie eingeführt. Ziel ist es Unternehmen, Personen, Lieferketten und die Infrastruktur vor IT- und Cybergefahren abzusichern und allgemein gültige Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit der nun bevorstehenden Umsetzung der neuen Vorgaben stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob und wenn ja, wie sie von der Neuregelung betroffen sind und welche Anforderungen hieraus resultieren.
(Quelle: IHK Lübeck)

Mit dem Betroffenheitscheck des BSI, können Sie bereits vorab klären, ob die NIS-2 Regelungen für ihr Unternehmen maßgeblich sind.

 

Zur Betroffenheitsprüfung:
www.bsi.bund.de.