Förderprogramm: Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse E – E2 Weiterbildungsbonus Pro

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit der Förderperiode 2014–2020 Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige. Der Weiterbildungsbonus Pro fördert insbesondere Maßnahmen, die Sie als Erwerbstätige und Erwerbstätigen dabei unterstützt, die Herausforderungen des von der COVID-19-Pandemie beschleunigten Wandels der Wirtschaft zu bewältigen.

Sie bekommen die Förderung für die Seminarkosten Ihrer beruflichen Weiterbildung, die Ihrem eigenen beruflichen Fortkommen beziehungsweise Ihrer Weiterentwicklung dient.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1.500 je Seminar und Teilnehmerin und Teilnehmer.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 160,00.

 

Sie müssen mindestens 10 Prozent der Kosten in Eigenleistung erbringen.
(Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.foerderdatenbank.de