Die E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zum Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich. Ab diesem Zeitpunkt unterscheidet man bei Rechnungen nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (eRechnung) und sonstige Rechnungen (zum Beispiel pdf-Rechnungen oder Papierrechnungen).
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Was zu beachten ist, erfahren Sie unter diesem Link:
www.ihk.de/hamburg