Die sogenannte „Bestätigungsseite“ nach Klick auf den Kündigungsbutton darf ausschließlich der Eingabe der erforderlichen Kündigungsdaten und der Abgabe der Kündigung dienen. Auf der Bestätigungsseite sind keine zusätzlichen Inhalte zulässig – insbesondere keine Alternativen zur Kündigung (z. B. Pausierung, Sonderangebote).
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
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