Beschränkung von Mikroplastik in der EU: Zusätzliche Informationen verfügbar

Seit dem 17. Oktober 2023 sind mit der Verordnung (EU) 2023/2055 synthetische Polymermikropartikel beschränkt worden, um die Emission von Mikroplastik in Alltagsprodukten zu verringern. Die EU betrachtet synthetische Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als fünf mm, die organisch, unlöslich und abbaubeständig sind, als Mikroplastik.

Vom Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Zu den Informationen:
reach-clp-biozid-helpdesk.de