Berechnungsgrundlage Musiknutzung GEMA

Ab dem 1. Januar 2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben. Ziel ist eine einheitliche, transparente Handhabung der Tarife der GEMA.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Hintergrundinformationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.gema.de