Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm

Die IHK Schleswig-Holstein informiert über den Start und das Antragsverfahren des Energiekostendämpfungsprogramms.

Seit dem 15. Juli 2022 ist die Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien möglich und läuft nur bis 31.08.2022.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.

Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.ihk.de/schleswig-holstein

 

Das Antragsverfahren erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
www.bafa.de