Ab 1. Juli 2024: Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände

Am 1. Juli 2024 tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Neu ist dabei unter anderem eine Anzeigepflicht in Bezug auf Lebensmittelbedarfsgegenstände. Betroffen sind Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Aus diesem Grund ist auch der Handel inklusive Online-Handel von der neuen Anzeigepflicht grundsätzlich betroffen.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

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ihk.de/schleswig-holstein