Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen mit dem Weiterbildungsbonus SH. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Antragstellenden – finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der Arbeitgeber beteiligt sich lediglich mit den verbleibenden 60 % der Kosten.

 

Ab sofort zwei Antragswege möglich: Papierform oder Online.
(Quelle: IB.SH)

 

Zu den Details:
www.ib-sh.de