Online: Insolvenzgefahr wegen COVID-19?

11. August 2020 von 18.00 bis 20.00 Uhr

Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet, ein Drittel plant das noch, Hunderttausende von Hilfsanträgen sind bei den Förder- und bei Hausbanken eingegangen und die Wirtschaft fürchtet eine Rezession. In diesen Tagen geht es um Alles. Unternehmen, die den Gedanken an eine Insolvenz noch vor wenigen Wochen weit von sich gewiesen haben, prüfen jetzt alle Optionen, müssen um ihr Überleben fürchten.

Deswegen ist es für Unternehmer jetzt unverzichtbar, auch die grundlegenden Änderungen zum Wirtschaftsrecht zu kennen, die bereits im März dieses Jahres in Kraft gesetzt wurden.

Das rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getretene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum
30. September 2020, allerdings mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021. Das Gesetz beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern und schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

In der Veranstaltung können Sie sich auf den neuesten Stand bringen lassen.

 

Termin: 11. August 2020 von 18.00 bis 20.00 Uhr

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

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hk24.de