Was müssen Reisevermittler und -veranstalter bei der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beachten?

11. Dezember 2017, 14.00 bis 16.00 Uhr, Handelskammer Hamburg

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni dieses Jahres das Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Die neuen komplexen Vorschriften sind ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden. Für Reisevermittler und Reiseveranstalter ergeben sich wesentliche rechtliche Veränderungen, die sich auf die tägliche Arbeit auswirken. Um welche Vorschriften handelt es sich? Wie sind die Begriffe der „Pauschalreise“ und der „Verbundenen Reiseleistungen“ zu verstehen? Welche Informationen müssen zukünftig vor der Reise gegeben werden?

Erfahren Sie auf der Veranstaltung, welche Änderungen durch die EU-Pauschalreiserichtlinie auf die Reisebranche zukommen und wie Sie Ihr Unternehmen darauf einstellen können.

Die Teilnehmeranzahl ist auf 100 Personen begrenzt.

 

Bitte melden Sie sich online über die Veranstaltungsdatenbank der Handelskammer Hamburg bis zum 6. Dezember 2017 an.

 

Termin: 11. Dezember 2017, 14.00 bis 16.00 Uhr

Ort: Handelskammer Hamburg

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.hk24.de