Im Wachstumschancengesetz werden die Grundlagen für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke im B2B-Bereich festgelegt. In einem ersten Schritt sollen ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu empfangen. Auch das Format für die E-Rechnung wird sich ändern (Die reine PDF-Rechnung wird abgelöst.).
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 24. September 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein