Verpflichtende E-Rechnung ab 2025 – Was kommt auf die Unternehmen zu?

24. September 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

Im Wachstumschancengesetz werden die Grundlagen für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke im B2B-Bereich festgelegt. In einem ersten Schritt sollen ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu empfangen. Auch das Format für die E-Rechnung wird sich ändern (Die reine PDF-Rechnung wird abgelöst.).
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 24. September 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein