Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was muss der Einzelhandel, Dienstleister und das Gastgewerbe beachten?

10. September 2024 von 14.00 bis 15.00 Uhr, online

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich an den Endverbraucher richten, ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.

Die gesetzliche Neuerung stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Handel und Dienstleistungssektor vor neue Herausforderungen, da bspw. Online-Shops, E-Commerce-Plattformen und Online-Buchungssysteme für Unterkünfte zukünftig unter das Gesetz fallen. Diese digitalen Dienstleistungen müssen die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar sind.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 10. September 2024 von 14.00 bis 15.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein