Streitigkeiten mit Ihrem Vertriebspartner – Schiedsgerichtsverfahren als Königsweg?

14. Juni 2017, 18.00 bis 20.00 Uhr, Handelskammer Hamburg

Wer als Unternehmer den Vertrieb seiner Produkte von Dritten durchführen lassen will, wird meistens auf Handelsvertreter oder Vertragshändler setzen. In den Vertriebsverträgen sollte man auch festlegen, wie ein etwaiger Streit auszufechten ist. Sitzt der Vertragspartner im außereuropäischen Ausland, kommt man im Streitfall mit einer Klage vor deutschen Gerichten oft nicht weiter. Denn häufig wäre ein Urteil im Ausland nicht vollstreckbar. Eine praktische Alternative ist ein Schiedsgericht. Aufgrund eines internationalen Übereinkommens sind die Entscheidungen von Schiedsgerichten in mehr als 150 Staaten vollstreckbar. Wie vertriebsrechtliche Schiedsverfahren ablaufen und worauf zu achten ist, erfahren Sie an diesem Abend.

(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 14. Juni 2017, 18.00 bis 20.00 Uhr

Ort: Handelskammer Hamburg

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen und Kontakt:

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