Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit weitreichenden Verpflichtungen für Inverkehrbringer für Verpackungen in Kraft. Nun stehen umfassende Änderungen des Regelwerks an.
Für die betroffenen Unternehmen – ob Erstinverkehrbringer, Importeur, Hersteller, (Online-) Händler, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes, Fulfilment-Dienstleister, Bevollmächtigte etc.- kann die Novellierung mit zahlreichen neuen Anforderungen verbunden sein. So sollen alle Verpackungen – von Transportverpackungen bis hin zu Serviceverpackungen – bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert werden.
Erfahren Sie mehr über diese und weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes in der Online-Veranstaltung mit Stephan Pult von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
(Quelle. IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 26. Oktober von 9.00 bis 10.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de