Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend reformiert und das Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG), modernisiert. Die geplanten Änderungen werden unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis haben:
Eine zentrale Neuerung, die durch das MoPeG eingeführt wird, ist die Schaffung eines speziellen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – das sogenannte Gesellschaftsregister. Im Gesellschaftsregister werden öffentlich zugänglich Daten über die GbR (wie Name, Sitz, Anschrift und Vertretungsverhältnisse) und deren Gesellschafter enthalten sein. Zwar wird die Eintragung in das Gesellschaftsregister grundsätzlich freiwillig sein, für GbR, die Inhaber von Immobilienvermögen oder anderen in öffentlichen Registern eingetragenen Rechten (z.B. Beteiligung an OHG und KG, GmbH-Anteile, Aktien, Markenrechte) sind, wird die Eintragung allerdings faktisch obligatorisch werden, da der Erwerb und die Veräußerung derartiger Vermögensgegenstände künftig eine Eintragung der GbR voraussetzt und daher ausdrücklich zu empfehlen ist.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die aus Sicht der Praxis wichtigsten Neuerungen der Reform und zeigt auf, welche unmittelbaren Folgen das Gesetz für die Praxis hat und wo eine Anpassung oder Ergänzung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen möglicherweise erforderlich sein wird.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 12. Oktober 2023 von 15.00 bis 17.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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