Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz: Neue Herausforderungen an das betriebliche Risikomanagement

23. August 2022 von 15.00 bis 16.00 Uhr, online

Am 22. Juli 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG, im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach sind ab dem 1. Januar 2023 alle Unternehmen mit Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. Verwaltungs- oder satzungsmäßigem Sitz und mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024: mehr als 1.000 Beschäftigte) im Inland verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Über diesen direkten Anwendungsbereich hinaus können Zulieferer eines unmittelbar verantwortlichen Unternehmens von den Vorgaben des LkSG betroffen sein, unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter.

Im Rahmen eines 60-minütigen Updates erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 23. August 2022 von 15.00 bis 16.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.ihk.de/schleswig-holstein