eCommerce und EUSt: Wegfall der Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen

14. Juni 2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro entfällt bei Sendungen kommerzieller Art, das heißt, auch für Importe mit einem Wert bis zu 22 Euro entstehen zukünftig Abgaben. Daher wird ab dem 1. Juli 2021 für alle kommerziellen Einfuhren Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Mit der Streichung der Wertgrenze sollen laut der Europäischen Union faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer gesichert werden. Unternehmen von außerhalb der EU mussten bei Sendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro bisher keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Der Wegfall der Freigrenze hat für die Praxis und Außenhandelsunternehmen, die im EU-Ausland einkaufen, erhebliche Auswirkungen. Das Webinar gibt betroffenen Unternehmen einen detaillierten Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Einfuhrumsatzsteuer und soll dabei helfen, die daraus resultierenden Herausforderungen bei Einkäufen im EU-Ausland zu meistern.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 14. Juni 2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de