Ab 1. Januar 2019 sollte das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für A1-Bescheinigungen obligatorisch werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird die Übergangsregelung für Papieranträge bis zum 30. Juni 2019 verlängert.
Aktuell haben sich das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission darauf geeinigt, dass die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aktualisiert werden. Insbesondere sieht die Einigung eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden sowie die Abschaffung des A1-Entsendeformulars für Dienstreisen ins EU-Ausland vor.
Auf die aktuellen Entwicklungen in dieser Sache soll in diesem Seminar eingegangen werden.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 12. Juni 2019, 10.00 bis 12.00 Uhr
Ort: IHK Lübeck
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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