Das neue Reiserecht betrifft auch das Gastgewerbe

11. Dezember 2017, 10.00 bis 12.00 Uhr, Handelskammer Hamburg

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni dieses Jahres das Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Die neuen komplexen Vorschriften sind ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden. Nicht nur für die Reisebranche, sondern auch für Gastgeber ergeben sich wesentliche rechtliche Veränderungen, die sich auf die tägliche Arbeit auswirken. Um welche Vorschriften handelt es sich? Wie sind die Begriffe der „Pauschalreise“ und der „Verbundenen Reiseleistungen“ zu verstehen? Was ist die sogenannte 25 % -Regelung?

Erfahren Sie auf der Veranstaltung, welche Änderungen durch die EU-Pauschalreise-Richtlinie auf das Gastgewerbe zukommen und wie Sie Ihr Unternehmen darauf einstellen können.

Die Teilnehmeranzahl ist auf 100 Personen begrenzt.

Bitte melden Sie sich online über die Veranstaltungsdatenbank der Handelskammer Hamburg bis zum 6. Dezember 2017 an.

(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 11. Dezember 2017, 10.00 bis 12.00 Uhr

Ort: Handelskammer Hamburg

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.hk24.de