Betriebliche Innovationen und Entwicklungen rückwirkend fördern lassen – Die steuerliche Forschungszulage

25. Juni 2025 von 9.00 bis 10.00 Uhr, online

Sie entwickeln neue Technologien, Produkte oder Prozesse? Dann haben Sie einen rechtlichen Anspruch, die eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung sowie Auftragsforschung fördern zu lassen.

Das gilt sogar für zurückliegende Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis ins Jahr 2021. Die Förderquote beträgt hierbei 25 bis 35 Prozent.

Die steuerliche Forschungszulage bietet eine attraktive Möglichkeit, Ihre Innovationskraft finanziell zu stärken – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder Ihrer Branche.

In dem kostenfreien Webinar „Betriebliche Innovationen und Entwicklungen rückwirkend fördern lassen – Die steuerliche Forschungszulage“ zeigen die Experten der EurA AG aus Kiel Ihnen,

  • welche Unternehmen und Projekte förderfähig sind
  • welche Rahmenbedingungen vorliegen müssen

und geben anhand von Praxisbeispielen wertvolle Tipps für eine reibungslose Umsetzung.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 25. Juni 2025 von 9.00 bis 10.00 Uhr, online

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein