Sie entwickeln neue Technologien, Produkte oder Prozesse? Dann haben Sie einen rechtlichen Anspruch, die eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung sowie Auftragsforschung fördern zu lassen.
Das gilt sogar für zurückliegende Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis ins Jahr 2021. Die Förderquote beträgt hierbei 25 bis 35 Prozent.
Die steuerliche Forschungszulage bietet eine attraktive Möglichkeit, Ihre Innovationskraft finanziell zu stärken – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder Ihrer Branche.
In dem kostenfreien Webinar „Betriebliche Innovationen und Entwicklungen rückwirkend fördern lassen – Die steuerliche Forschungszulage“ zeigen die Experten der EurA AG aus Kiel Ihnen,
- welche Unternehmen und Projekte förderfähig sind
- welche Rahmenbedingungen vorliegen müssen
und geben anhand von Praxisbeispielen wertvolle Tipps für eine reibungslose Umsetzung.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 25. Juni 2025 von 9.00 bis 10.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein