Ratgeber: In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Die IHK München und Oberbayern hat einen Ratgeber zusammengestellt, wie Sie Schritt für Schritt zum Ziel kommen.
(Quelle: IHK München und Oberbayern)

Zum Ratgeber:
www.ihk-muenchen.de