Ratgeber: In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zum Ziel kommen.
(Quelle: IHK München)

 

Zum Ratgeber:
www.ihk-muenchen.de