Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zum Ziel kommen.
(Quelle: IHK München)
Zum Ratgeber:
www.ihk-muenchen.de