Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.
Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen. Bis dahin wird auch die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, fertiggestellt sein. Die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst zum 1. April 2024 erfolgen.
(Quelle: Umwelt Bundesamt)
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