Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten

23. April 2018, 9.00 bis 14.00 Uhr, IHK zu Lübeck

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt beziehungsweise bescheinigt werden müssen.
In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt.
Als öffentliche Urkunde dokumentiert das Ursprungszeugnis den nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung einer Ware. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dies zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung, zu Folgekosten oder sogar zu einem unüberwindlichen Importhindernis führen.

 

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Beantragung von Ursprungszeugnissen und anderen IHK-Bescheinigungen. Auch die von den IHKs verlangten Ursprungsnachweise, denen in der Praxis eine große Bedeutung zukommt, werden behandelt.

 

Das Angebot richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen aus Schleswig-Holstein.

(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 23. April 2018, 9.00 bis 14.00 Uhr

Ort: IHK zu Lübeck

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.ihk-schleswig-holstein.de