Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt beziehungsweise bescheinigt werden müssen.
In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Als öffentliche Urkunde dokumentiert das Ursprungszeugnis den nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung einer Ware. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dies zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung, zu Folgekosten oder sogar zu einem unüberwindlichen Importhindernis führen.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 7. Mai 2019, 9.00 bis 14.00 Uhr
Ort: IHK zu Lübeck, Geschäftsstelle Ahrensburg
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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