Unternehmenswissen to go: Ist das noch erlaubt? – Vergleichende Werbung und ihre Grenzen

31. August 2021 von 10.00 bis 11.00 Uhr, online

Mit fortschreitenden Lockerungen der Corona-Einschränkungen können sich Unternehmen verstärkt dem Alltagsgeschäft zuwenden und über neue Werbemaßnahmen nachdenken. Dabei kann es besonders werbewirksam sein, die Vorzüge des eigenen Unternehmens und dessen Angebots durch einen direkten oder indirekten Vergleich mit dem Angebot der Wettbewerber hervorzuheben. Denn mit vergleichender Werbung lassen sich selbst feine Unterschiede plakativ herausstellen und kaufrelevante Informationen besonders aufmerksamkeitswirksam betonen.

Eine solche vergleichende Werbung ist auch prinzipiell zulässig. Allerdings gilt es einige Spielregeln zu beachten. Diese Do`s und Dont`s erläutert Ihnen Rechtsanwältin Dr. Britta Bröker von der Wettbewerbszentrale anhand von vielen Werbebeispielen.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 31. August 2021 von 10.00 bis 11.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de