Wie sind Verkäufe über das Internet umsatzsteuerlich zu behandeln? Was ist zu beachten, wenn die Waren über Plattformen wie z.B. Amazon verkauft werden? Wann kann der Mandant das besondere Besteuerungsverfahren des One-Stop-Shop für sich in Anspruch nehmen, um umsatzsteuerliche Registrierungen im Ausland zu vermeiden?
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 25. Juni 2026 von 11.00 bis 12.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
handelskammer-hamburg.de