In 2018 sind im Schweizer Mehrwertsteuerrecht weitreichende Änderungen für ausländische Unternehmen in Kraft getreten. Erbringen diese bestimmte Leistungen in der Schweiz, greift dort die Mehrwertsteuerpflicht bereits ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 CHF pro Jahr.
Für viele Betriebe, die schon lange Geschäfte mit der Schweiz machen, hat dies bereits zu einer steuerlichen Registrierungspflicht geführt. Werden neben Warenlieferungen auch Arbeiten in der Schweiz ausgeführt, müssen die Geschäfte auf eine mögliche Steuerpflicht hin überprüft werden. Auch reine Dienstleistungen, die nicht in Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren stehen, müssen neu überprüft werden. Seit Januar 2019 gibt es ebenfalls eine neue Regelung für Kleinsendungen im Versandhandel.
In unserer Veranstaltung erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist beziehungsweise in welchen Konstellationen eine Mehrwertsteuerpflicht ausgelöst wird.
Hilfestellung.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 5. März 2019, 10.00 bis 12.00 Uhr
Ort: IHK zu Lübeck
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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