Einige der wichtigsten Änderungen betreffen die Vorsatzanfechtung, bei der im Falle vertragsgemäßer Leistungen die Anfechtungsfrist von 10 Jahren auf 4 Jahre verkürzt wurde, und die neu eingeführte widerlegliche Vermutung, dass ein Geschäftspartner trotz Vereinbarung einer Ratenzahlung die Zahlungsunfähigkeit nicht kannte. Die Erleichterungen betreffen weiterhin sogenannte Bargeschäfte sowie die Verzinsung von Anfechtungsansprüchen, die nun erst mit Verzug beginnt.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 23. November 2017, ab 15.00 bis 17.00Uhr
Ort: IHK Lübeck – Geschäftsstelle Ahrensburg
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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