Die Europäische Union hat im Jahr 2019 die Whistleblower Richtlinie verabschiedet, deren Umsetzungsfrist am 16. Dezember 2021 endet. Da die Richtlinie in weiten Teilen unbedingt und unmittelbar wirkt, sind Unternehmen angehalten, interne Meldesysteme zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen über Regelverstöße einzureichen. Meldeberechtigt sind sämtliche Mitarbeiter:Innen des Unternehmens. Gleichzeitig werden Hinweisgeber ab der Abgabe einer Meldung umfassend arbeitsrechtlich geschützt.
Neben der Notwendigkeit zur Einrichtung interner Meldesystemen müssen Behörden aufgrund der Whistleblower Richtlinie ebenfalls Meldesysteme einrichten (so genannte externe Meldesysteme). Mitarbeiter:Innen können ab Dezember 2021 frei wählen, ob sie Hinweise über Regelverstöße an das interne Hinweisgebersystem des eigenen Unternehmens oder an ein externes Meldesystem einer Behörden melden.
In dem Webinar werden die Grundzüge der EU Whistleblower Richtlinie erläutert. Schwerpunkt ist der Umgang mit den neuen Regelungen in der Unternehmenspraxis.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 26. Oktober 2021 von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de