Novellierung des Verpackungsgesetzes

2. Juni 2022 von 9.30 bis 10.30 Uhr, online

Am 1. Juli 2022 tritt mit der Novelle des Verpackungsgesetzes die „erweiterte Herstellerregistrierung“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen unabhängig von der Verpackungsart mit ihren Stammdaten im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu den Verpackungsarten sowie den Marken machen, die sie in Verkehr bringen.

Darüber hinaus gilt ab Sommer 2022 die Pflicht zur Registrierung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen (z. B. Bäckereitüten, Pizzakartons, Tragetaschen, Obstkörben, Schalen, Tragetaschen, Beuteln oder Folien), im Verpackungsregister LUCID. Sie gilt auch für Händler, die die Registrierung an die Lieferanten übertragen haben.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 2. Juni 2022 von 9.30 bis 10.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de