Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen nach dem UZK

23. Juni 2017, 9.00 bis 12.00 Uhr, IHK Lübeck

Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund ist die Zollverwaltung verpflichtet, sämtliche vor dem 1. Mai 2016 erteilte unbefristete Bewilligungen (sogenannte Bestandsbewilligungen) bis zum 1. Mai 2019 neu zu bewerten. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob diese Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen.

Neubewertung hat begonnen – Mitwirken erforderlich
Die Bewilligungsinhaber in Schleswig-Holstein werden im ersten Halbjahr 2017 schriftlich durch das für ihre Bewilligungen zuständige Hauptzollamt informiert (Ablauf der Neubewertung, Mitwirkungspflichten und einzureichende Unterlagen). Die Neubewertung erfolgt zeitlich gestaffelt nach Bewilligungsarten:

In einem ersten Schritt werden jene Bestandsbewilligungen neu bewertet, bei denen die Neubewertung nicht zu einem Nachteil (z.B. Verpflichtung zur Sicherheitsleistung) führt. Hierzu gehören Bewilligungen wie der Zugelassene Ausführer (ZA) oder der AEO.

Zweiter Schritt: Bestandsbewilligungen, die nach Ablauf des Übergangzeitraumes ab 1. Mai 2019 strengeren Anforderungen nach dem UZK unterliegen (z.B. Sicherheitsleistung für Bewilligungen für Verwahrungslager oder Zolllager), werden bundesweit einheitlich voraussichtlich zum Stichtag 1. Mai 2019 neu bewertet.

(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 23. Juni 2017, 9.00 bis 12.00 Uhr

Ort: IHK Lübeck

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.ihk-schleswig-holstein.de