Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

13. September 2017 von 10.00 bis 13.30 Uhr IHK Lübeck, Geschäftsstelle Ahrensburg

Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind statistische Meldebestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.

Hierbei handelt es sich um Meldevorschriften für Unternehmen, die jedoch auch Privatpersonen, Banken
und öffentliche Stellen betreffen können. Meldepflichtig sind ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (ausgenommen Zahlungen für Warenein- und -ausfuhren sowie kurzfristige Kredite), bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland (Beteiligungen).

Zusätzlich haben die Unternehmen im Kapital- und Zahlungsverkehr besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen und ggf. Genehmigungsvorschriften aufgrund von Finanzsanktionen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen teils drastische Strafen.

 

Schwerpunktmäßig werden in diesem Seminar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele aus der Praxis behandelt.

(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

13. September 2017 von 10.00 bis 13.30 Uhr IHK Lübeck, Geschäftsstelle Ahrensburg

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.ihk-schleswig-holstein.de