Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

29. August 2018 von 10.00 – 13.30 Uhr, IHK zu Lübeck

Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind statistische Meldebestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.

Hierbei handelt es sich um Meldevorschriften für Unternehmen, die jedoch auch Privatpersonen, Banken und öffentliche Stellen betreffen können. Meldepflichtig sind ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (ausgenommen Zahlungen für Warenein- und -ausfuhren sowie kurzfristige Kredite), bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland (Beteiligungen).

Zusätzlich haben die Unternehmen im Kapital- und Zahlungsverkehr besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen und ggf. Genehmigungsvorschriften aufgrund von Finanzsanktionen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen teils drastische Strafen.

 

Wichtige Informationen erhalten Sie auf dem Seminar der IHK zu Lübeck.

(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 29. August 2018 von 10.00 – 13.30 Uhr
Ort:
IHK zu Lübeck

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

www.ihk-schleswig-holstein.de