Am 22. Juli 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG, im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach sind ab dem 1. Januar 2023 alle Unternehmen mit Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. Verwaltungs- oder satzungsmäßigem Sitz und mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024: mehr als 1.000 Beschäftigte) im Inland verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Über diesen direkten Anwendungsbereich hinaus können Zulieferer eines unmittelbar verantwortlichen Unternehmens von den Vorgaben des LkSG betroffen sein, unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter.
Im Rahmen eines 60-minütigen Updates erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Stichworte sind u.a. die Art der Mitarbeiterzählung, der Unternehmensbegriff im LkSG, der Umfang der vom Gesetz erfassten Handlungen oder die zu beachtenden Menschenrechte und Umweltbelange. Thematisiert werden auch die im Gesetz verankerten Pflichten, nicht zuletzt jene zur Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen und zur Einrichtung eines Risikomanagements. Abschließend werden Haftungsfragen angesprochen. Ausgewählte Eckpfeiler eines sich abzeichnenden sogenannten europäischen Lieferkettengesetzes runden das Webinar ab.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 17. November 2022 von 10.00 bis 11.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
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