Das LkSG ist in Kraft und wird dies – wenn man auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vertraut – bis zu einer Ablösung durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie bleiben. Eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Gesetzes bleibt daher unerlässlich.
Das LkSG gibt Unternehmen einen großen Spielraum bei der Durchführung der Risikoanalyse und der Ergreifung angemessener und wirksamer Maßnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern, diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- oder Verhaltenskodizes auffordern oder die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang der Lieferkette weitergeben können. Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung risikobasiert vorgehen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues FAQ-Papier veröffentlicht, das Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse nach dem LkSG und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette bietet. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz weiter zu stärken und zu erklären, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können. Das Papier zeigt auch auf, wo die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von mittelständischen Zulieferern liegen und wie das BAFA diese überprüft.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die dem Gesetz unterfallen, wie auch an ihre mittelständischen Zulieferer. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten konkrete Hinweise zu ihren Handlungsspielräumen im Rahmen der Risikoanalyse und den Erwartungen des BAFA. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zum offenen Austausch, bei dem Unternehmen Fragen aus der Praxis adressieren und Lösungsansätze diskutieren können.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 18. Juni 2025 von 11.00 bis 13.00 Uhr,
Ort: Handelskammer Hamburg
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
hk24.de